Soll Ihre Notstromversorgung 72 statt 24 Stunden durchhalten? Gemeinsam planen wir den Weg dorthin.
Das empfiehlt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz Betreibern kritischer Infrastruktur. Für Sie heißt das: dreimal so viel Kraftstoff, und der Weg dorthin berührt Wasserrecht, Brandschutz und Immissionsschutz. Wir klären das vor dem ersten Angebot, damit Sie einmal planen statt dreimal.
Drei Wege, auf denen die Frage nach 72 Stunden bei Ihnen landet
Eine Vorgabe nennt plötzlich 72 Stunden
Ein Förderprogramm, eine Trägervorgabe oder eine Ausschreibung setzt die Zahl. Woher sie kommt und was sie technisch auslöst, steht dort nicht.
Die Risikoanalyse stellt die Frage
Wie lange ist die Versorgung wirklich gesichert? Sobald jemand das ernsthaft ausrechnet, steht die Autonomiezeit auf der Maßnahmenliste, meist als erster Punkt.
Der Tank soll ohnehin erneuert werden
Das ist der harmloseste Einstieg und der, der am häufigsten unterschätzt wird. Aus der geplanten Erneuerung wird regelmäßig ein Genehmigungsprojekt, sobald das Volumen steigt.
Untergrenze, Empfehlung, Schwelle
Alle drei Wege führen zu einer Entscheidung: Wie lange soll Ihre Anlage durchhalten? Die Antwort liegt zwischen diesen drei Zahlen. Wir empfehlen Ihnen, gegen die 72 Stunden zu planen und die Megawattschwelle von Anfang an mitzurechnen.
- normative Bemessungsbetriebsdauer für Kliniken, laut AMEV-Empfehlung selbst „lediglich minimale Planungsgröße"
- 24 h
- Treibstoffvorhaltung, die das Bundesamt für Bevölkerungsschutz Betreibern kritischer Infrastruktur empfiehlt
- 72 h
- Feuerungswärmeleistung, ab der die 44. BImSchV zusätzliche Pflichten aus dem Immissionsschutzrecht auslöst
- 1 MW
Quelle
AMEV-Empfehlung Ersatzstrom (2024), BBK-Empfehlung, 44. BImSchV
Warum 24 Stunden für Sie nicht mehr das Maß sind
Der Normwert ist eine Untergrenze
Für Krankenhäuser gilt normativ eine Bemessungsbetriebsdauer von 24 Stunden. Die AMEV-Empfehlung, auf die sich diese Zahl stützt, relativiert sie selbst: lediglich eine minimale Planungsgröße für die Kraftstoffbevorratung. Eine Untergrenze also, kein Ziel.
Die Autonomiezeit ist eine Rechnung
Die Überbrückungszeit einer Anlage ergibt sich aus dem Kraftstoffvorrat und dem Verbrauch. Überschlägig rechnen wir mit rund 0,25 Litern je kVA und Betriebsstunde bei Volllast, bezogen auf die Nennleistung der Notstromanlage.
Die Verwaltungspraxis ist längst weiter
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz empfiehlt 72 Stunden Vorhaltung. Mit dem Pakt für den Bevölkerungsschutz vom Mai 2026 fließen bis 2029 zehn Milliarden Euro in die zivile Vorsorge, die Notstromversorgung ist dabei ausdrücklich genannt. Die Richtung ist eindeutig, unabhängig davon, was im Einzelfall gefördert wird.
Das Gesetz verlangt einen Beleg
Dazu kommt das KRITIS-Dachgesetz: Spätestens mit der Risikoanalyse wird die Frage, wie lange Ihre Versorgung tatsächlich durchhält, zu einer Frage, die die Geschäftsleitung belegbar beantworten können muss. Diese Antwort erarbeiten wir mit Ihnen.
Quelle
Rechenweg zur Autonomiezeit nach Angabe der INNOELT GmbH
Die Kette, die kaum jemand vollständig sieht
Der Gedanke beginnt harmlos: dreimal so lange Laufzeit, also ein größerer Tank. Tatsächlich löst die Erweiterung eine Kette aus, deren Glieder aus vier verschiedenen Rechtsgebieten stammen.
Dreifaches Tankvolumen
Erweiterte Tankanlage
Aufstellraum
mit BrandschutzSchwelle von einem Megawatt
Genehmigung und Zeit
- Dreifaches Tankvolumen
- 72 statt 24 Stunden bedeuten bei gleicher Last das Dreifache an Kraftstoff. Selten passt das in die vorhandene Lagerung.
- Erweiterte Tankanlage
- Mit der größeren Lagerung greifen die Anforderungen des Wasserrechts: Rückhaltung nach AwSV und eine eigene Sachverständigenprüfung der Tankanlage. Aus dem Behälter wird eine prüfpflichtige Anlage.
- Aufstellraum mit Brandschutz
- Häufig verlangt die Erweiterung einen neuen oder ertüchtigten Aufstellraum. Dafür gelten die Anforderungen der Elektro-Bauverordnungen, unter anderem feuerbeständige Bauteile und selbstschließende Türen.
- Schwelle von einem Megawatt
- Ab einer Feuerungswärmeleistung von einem Megawatt greift die 44. BImSchV mit Registrierung, Aufzeichnung der Betriebsstunden und Emissionsmessungen. Viele Erweiterungen überschreiten diese Schwelle, ohne dass es jemand vorher geprüft hat.
- Genehmigung und Zeit
- Jedes der Glieder kann ein eigenes Verfahren auslösen. Was als Beschaffung begann, hat jetzt einen Genehmigungsvorlauf von Monaten, und genau deshalb gehört die Kette an den Anfang der Planung, nicht an ihr Ende.
Quelle
Kette nach AwSV, Muster-EltBauVO und 44. BImSchV
Der Stolperstein: die Aggregationsregel
Wer die Megawattschwelle kennt, plant gern knapp darunter. Dabei gehen zwei Dinge durcheinander: welche Leistung zählt und welche Aggregate zusammengerechnet werden. Sorgen wir gemeinsam dafür, dass Sie vor der Bestellung genau wissen, welche Größe Sie unterschreiten.
Die Aggregationsregel steht in § 4 der 44. BImSchV: Werden die Abgase mehrerer Aggregate über einen gemeinsamen Schornstein abgeleitet, gelten sie zusammen als eine Anlage.
„800 kVA liegen unter einem Megawatt.“
Gemeint ist nicht die elektrische Leistung auf dem Typenschild, sondern die Feuerungswärmeleistung: die Leistung, die im Kraftstoff steckt, den das Aggregat verbrennt. Sie liegt rund doppelt so hoch. Ein Aggregat mit 800 kVA kommt so auf etwa 1,7 Megawatt und liegt längst darüber.
„Mehrere kleine Aggregate bleiben je für sich darunter.“
Am gemeinsamen Schornstein zählt die Summe aller Aggregate, die für sich ein Megawatt Feuerungswärmeleistung erreichen. Und das erreichen sie, wie das Beispiel darüber zeigt, schneller, als die kVA-Angabe vermuten lässt.
Redundanz bleibt richtig
Mehrere Aggregate, damit bei einem Ausfall ein zweites übernimmt, bleiben für Ihre Versorgungssicherheit die richtige Wahl. Wichtig ist nur, dass wir die Pflichten aus dem Immissionsschutz vor der Auslegung klären, damit Ihre Anlage von Anfang an genehmigungsfähig geplant ist.
24 Stunden sind die Untergrenze. Mit uns hat Ihr Betrieb auch am dritten Tag noch Strom.
So erweitern wir Ihre Notstromversorgung auf 72 Stunden
Reale Autonomiezeit ermitteln
Nicht die geplante, die reale: mit den Verbrauchern, die heute wirklich an der Anlage hängen, und mit dem Kraftstoff, der wirklich im Tank ist. Diesel altert. Auch der Zustand des Kraftstoffs gehört in die Rechnung.
Zielgröße für Ihre Anlage klären
Welche Verbraucher müssen wie lange versorgt sein? Die Antwort unterscheidet sich für Sicherheits- und Ersatzstromversorgung, und sie bestimmt Tankgröße und Konzept.
Varianten und Genehmigungslage
Tank, Aufstellraum, Schwellenwerte, Aggregationsregel. Das Ergebnis ist eine Variante, die technisch funktioniert und genehmigungsfähig ist, mit realistischem Zeitplan.
Umsetzung im laufenden Betrieb
Produktneutrale Ausschreibung und Vergabe, dann die Umsetzung bis zum Probelauf unter realer Last.
So wissen Sie früh, wie lange Ihre Anlage heute wirklich durchhält, und kommen mit einem genehmigungsfähigen Plan auf 72 Stunden, ohne Ihren Betrieb zu unterbrechen.
Was hat ein Batteriespeicher mit Ihren 72 Stunden zu tun?
Wenn wir mit Ihnen Varianten für 72 Stunden rechnen, kommt oft diese Frage. Die lange Strecke übernimmt der Kraftstoff in Ihrem Tank. Der Speicher macht Ihre Versorgung an zwei anderen Stellen stärker:
In den ersten Sekunden
Bis das Aggregat anläuft, vergehen Sekunden. Der Speicher übernimmt in 10 bis 100 Millisekunden, damit Ihr Betrieb den Ausfall kaum spürt.
Im täglichen Betrieb
Im Normalbetrieb kappt der Speicher Ihre Lastspitzen. So arbeitet er jeden Tag für Sie, nicht erst im Ernstfall.
So ist Ihre Versorgung vom ersten Moment des Ausfalls bis zum dritten Tag abgedeckt. Ob ein Speicher Ihre Anlage sinnvoll ergänzt, klären wir im Erstgespräch mit Ihnen.
Häufige Fragen
Von 24 auf 72 Stunden in der Praxis
Sind die 72 Stunden für uns verpflichtend?
Können wir uns die Vorhaltung sparen und im Ernstfall nachtanken lassen?
Unsere Aggregate liegen einzeln unter einem Megawatt. Betrifft uns die 44. BImSchV trotzdem?
Brauchen wir für den größeren Tank eine Genehmigung?
Unser Aggregat läuft nur im Probelauf. Gelten die Messpflichten der 44. BImSchV trotzdem?
Quellen dieser Seite
- AMEV-Empfehlung Ersatzstrom (2024) · Primärquelle öffnen
- BBK, Notstromversorgung in Unternehmen und Behörden (Praxis im Bevölkerungsschutz, Band 13) · Primärquelle öffnen
- Pakt für den Bevölkerungsschutz, Beschluss vom 20. Mai 2026 (Bundesregierung) · Primärquelle öffnen
- 44. BImSchV, Volltext bei gesetze-im-internet.de · Primärquelle öffnen
- AwSV, Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen · Primärquelle öffnen
- Muster-EltBauVO (Musterbauordnungsrecht, ohne Link)
- Rechenweg zur Autonomiezeit nach Angabe der INNOELT GmbH (eigene Erhebung)
Die Rechtsangaben auf dieser Seite beziehen sich auf Deutschland.
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