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Soll Ihre Notstromversorgung 72 statt 24 Stunden durchhalten? Gemeinsam planen wir den Weg dorthin.

Das empfiehlt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz Betreibern kritischer Infrastruktur. Für Sie heißt das: dreimal so viel Kraftstoff, und der Weg dorthin berührt Wasserrecht, Brandschutz und Immissionsschutz. Wir klären das vor dem ersten Angebot, damit Sie einmal planen statt dreimal.

Drei Wege, auf denen die Frage nach 72 Stunden bei Ihnen landet

Eine Vorgabe nennt plötzlich 72 Stunden

Ein Förderprogramm, eine Trägervorgabe oder eine Ausschreibung setzt die Zahl. Woher sie kommt und was sie technisch auslöst, steht dort nicht.

Die Risikoanalyse stellt die Frage

Wie lange ist die Versorgung wirklich gesichert? Sobald jemand das ernsthaft ausrechnet, steht die Autonomiezeit auf der Maßnahmenliste, meist als erster Punkt.

Der Tank soll ohnehin erneuert werden

Das ist der harmloseste Einstieg und der, der am häufigsten unterschätzt wird. Aus der geplanten Erneuerung wird regelmäßig ein Genehmigungsprojekt, sobald das Volumen steigt.

Untergrenze, Empfehlung, Schwelle

Alle drei Wege führen zu einer Entscheidung: Wie lange soll Ihre Anlage durchhalten? Die Antwort liegt zwischen diesen drei Zahlen. Wir empfehlen Ihnen, gegen die 72 Stunden zu planen und die Megawattschwelle von Anfang an mitzurechnen.

normative Bemessungsbetriebsdauer für Kliniken, laut AMEV-Empfehlung selbst „lediglich minimale Planungsgröße"
24 h
Treibstoffvorhaltung, die das Bundesamt für Bevölkerungsschutz Betreibern kritischer Infrastruktur empfiehlt
72 h
Feuerungswärmeleistung, ab der die 44. BImSchV zusätzliche Pflichten aus dem Immissionsschutzrecht auslöst
1 MW
Quelle

AMEV-Empfehlung Ersatzstrom (2024), BBK-Empfehlung, 44. BImSchV

Warum 24 Stunden für Sie nicht mehr das Maß sind

Der Normwert ist eine Untergrenze

Für Krankenhäuser gilt normativ eine Bemessungsbetriebsdauer von 24 Stunden. Die AMEV-Empfehlung, auf die sich diese Zahl stützt, relativiert sie selbst: lediglich eine minimale Planungsgröße für die Kraftstoffbevorratung. Eine Untergrenze also, kein Ziel.

Die Autonomiezeit ist eine Rechnung

Die Überbrückungszeit einer Anlage ergibt sich aus dem Kraftstoffvorrat und dem Verbrauch. Überschlägig rechnen wir mit rund 0,25 Litern je kVA und Betriebsstunde bei Volllast, bezogen auf die Nennleistung der Notstromanlage.

Die Verwaltungspraxis ist längst weiter

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz empfiehlt 72 Stunden Vorhaltung. Mit dem Pakt für den Bevölkerungsschutz vom Mai 2026 fließen bis 2029 zehn Milliarden Euro in die zivile Vorsorge, die Notstromversorgung ist dabei ausdrücklich genannt. Die Richtung ist eindeutig, unabhängig davon, was im Einzelfall gefördert wird.

Das Gesetz verlangt einen Beleg

Dazu kommt das KRITIS-Dachgesetz: Spätestens mit der Risikoanalyse wird die Frage, wie lange Ihre Versorgung tatsächlich durchhält, zu einer Frage, die die Geschäftsleitung belegbar beantworten können muss. Diese Antwort erarbeiten wir mit Ihnen.

Quelle

Rechenweg zur Autonomiezeit nach Angabe der INNOELT GmbH

Die Kette, die kaum jemand vollständig sieht

Der Gedanke beginnt harmlos: dreimal so lange Laufzeit, also ein größerer Tank. Tatsächlich löst die Erweiterung eine Kette aus, deren Glieder aus vier verschiedenen Rechtsgebieten stammen.

  1. Dreifaches Tankvolumen

  2. Erweiterte Tankanlage

  3. Aufstellraum
    mit Brandschutz

  4. Schwelle von einem Megawatt

  5. Genehmigung und Zeit

Dreifaches Tankvolumen
72 statt 24 Stunden bedeuten bei gleicher Last das Dreifache an Kraftstoff. Selten passt das in die vorhandene Lagerung.
Erweiterte Tankanlage
Mit der größeren Lagerung greifen die Anforderungen des Wasserrechts: Rückhaltung nach AwSV und eine eigene Sachverständigenprüfung der Tankanlage. Aus dem Behälter wird eine prüfpflichtige Anlage.
Aufstellraum mit Brandschutz
Häufig verlangt die Erweiterung einen neuen oder ertüchtigten Aufstellraum. Dafür gelten die Anforderungen der Elektro-Bauverordnungen, unter anderem feuerbeständige Bauteile und selbstschließende Türen.
Schwelle von einem Megawatt
Ab einer Feuerungswärmeleistung von einem Megawatt greift die 44. BImSchV mit Registrierung, Aufzeichnung der Betriebsstunden und Emissionsmessungen. Viele Erweiterungen überschreiten diese Schwelle, ohne dass es jemand vorher geprüft hat.
Genehmigung und Zeit
Jedes der Glieder kann ein eigenes Verfahren auslösen. Was als Beschaffung begann, hat jetzt einen Genehmigungsvorlauf von Monaten, und genau deshalb gehört die Kette an den Anfang der Planung, nicht an ihr Ende.
Quelle

Kette nach AwSV, Muster-EltBauVO und 44. BImSchV

Der Stolperstein: die Aggregationsregel

Wer die Megawattschwelle kennt, plant gern knapp darunter. Dabei gehen zwei Dinge durcheinander: welche Leistung zählt und welche Aggregate zusammengerechnet werden. Sorgen wir gemeinsam dafür, dass Sie vor der Bestellung genau wissen, welche Größe Sie unterschreiten.

Die Aggregationsregel steht in § 4 der 44. BImSchV: Werden die Abgase mehrerer Aggregate über einen gemeinsamen Schornstein abgeleitet, gelten sie zusammen als eine Anlage.

„800 kVA liegen unter einem Megawatt.“

Gemeint ist nicht die elektrische Leistung auf dem Typenschild, sondern die Feuerungswärmeleistung: die Leistung, die im Kraftstoff steckt, den das Aggregat verbrennt. Sie liegt rund doppelt so hoch. Ein Aggregat mit 800 kVA kommt so auf etwa 1,7 Megawatt und liegt längst darüber.

„Mehrere kleine Aggregate bleiben je für sich darunter.“

Am gemeinsamen Schornstein zählt die Summe aller Aggregate, die für sich ein Megawatt Feuerungswärmeleistung erreichen. Und das erreichen sie, wie das Beispiel darüber zeigt, schneller, als die kVA-Angabe vermuten lässt.

Redundanz bleibt richtig

Mehrere Aggregate, damit bei einem Ausfall ein zweites übernimmt, bleiben für Ihre Versorgungssicherheit die richtige Wahl. Wichtig ist nur, dass wir die Pflichten aus dem Immissionsschutz vor der Auslegung klären, damit Ihre Anlage von Anfang an genehmigungsfähig geplant ist.

24 Stunden sind die Untergrenze. Mit uns hat Ihr Betrieb auch am dritten Tag noch Strom.

So erweitern wir Ihre Notstromversorgung auf 72 Stunden

  1. Reale Autonomiezeit ermitteln

    Nicht die geplante, die reale: mit den Verbrauchern, die heute wirklich an der Anlage hängen, und mit dem Kraftstoff, der wirklich im Tank ist. Diesel altert. Auch der Zustand des Kraftstoffs gehört in die Rechnung.

  2. Zielgröße für Ihre Anlage klären

    Welche Verbraucher müssen wie lange versorgt sein? Die Antwort unterscheidet sich für Sicherheits- und Ersatzstromversorgung, und sie bestimmt Tankgröße und Konzept.

  3. Varianten und Genehmigungslage

    Tank, Aufstellraum, Schwellenwerte, Aggregationsregel. Das Ergebnis ist eine Variante, die technisch funktioniert und genehmigungsfähig ist, mit realistischem Zeitplan.

  4. Umsetzung im laufenden Betrieb

    Produktneutrale Ausschreibung und Vergabe, dann die Umsetzung bis zum Probelauf unter realer Last.

So wissen Sie früh, wie lange Ihre Anlage heute wirklich durchhält, und kommen mit einem genehmigungsfähigen Plan auf 72 Stunden, ohne Ihren Betrieb zu unterbrechen.

Was hat ein Batteriespeicher mit Ihren 72 Stunden zu tun?

Wenn wir mit Ihnen Varianten für 72 Stunden rechnen, kommt oft diese Frage. Die lange Strecke übernimmt der Kraftstoff in Ihrem Tank. Der Speicher macht Ihre Versorgung an zwei anderen Stellen stärker:

In den ersten Sekunden

Bis das Aggregat anläuft, vergehen Sekunden. Der Speicher übernimmt in 10 bis 100 Millisekunden, damit Ihr Betrieb den Ausfall kaum spürt.

Im täglichen Betrieb

Im Normalbetrieb kappt der Speicher Ihre Lastspitzen. So arbeitet er jeden Tag für Sie, nicht erst im Ernstfall.

So ist Ihre Versorgung vom ersten Moment des Ausfalls bis zum dritten Tag abgedeckt. Ob ein Speicher Ihre Anlage sinnvoll ergänzt, klären wir im Erstgespräch mit Ihnen.

Häufige Fragen

Von 24 auf 72 Stunden in der Praxis

Sind die 72 Stunden für uns verpflichtend?
Als allgemeine Rechtspflicht nein, als Erwartung zunehmend ja. Die Empfehlung des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und die Risikoanalyse nach dem KRITIS-Dachgesetz zeigen in dieselbe Richtung. Wer heute plant, plant sinnvollerweise gegen die 72 Stunden und nicht gegen die normative Untergrenze. Wo Ihre Anlage heute steht, zeigen wir Ihnen im ersten Schritt.
Können wir uns die Vorhaltung sparen und im Ernstfall nachtanken lassen?
Lieferverträge für den Ereignisfall sind ein sinnvoller Baustein, aber kein Ersatz für die Vorhaltung. Die Empfehlung des BBK zielt genau deshalb auf die Vorhaltung vor Ort. Wie viel Vorrat Sie vor Ort brauchen und wo er Platz findet, planen wir mit Ihnen.
Unsere Aggregate liegen einzeln unter einem Megawatt. Betrifft uns die 44. BImSchV trotzdem?
Zuerst zurückgefragt: unter einem Megawatt wovon? Die Schwelle ist die Feuerungswärmeleistung, nicht die elektrische Leistung, und sie liegt bei einem Aggregat rund doppelt so hoch wie die Angabe in kVA. Liegt die einzelne Maschine tatsächlich darunter, wird sie nach § 4 Absatz 3 der 44. BImSchV bei der Aggregation nicht mitgezählt, auch nicht am gemeinsamen Schornstein. Erreicht sie ein Megawatt, zählt am gemeinsamen Schornstein die Summe. Weil die Antwort an dieser einen Zahl hängt, gehört sie an den Anfang der Planung und nicht in die Beschaffung. Diese Zahl klären wir für Ihre Aggregate gleich zu Beginn.
Brauchen wir für den größeren Tank eine Genehmigung?
Das hängt von Volumen, Aufstellung und Standort ab. Sicher ist: Mit der Erweiterung greifen Rückhaltung und Prüfpflicht nach Wasserrecht, und je nach Konstellation kommen Brandschutz- und Immissionsschutzanforderungen dazu. Welche Verfahren bei Ihnen konkret nötig sind, ist eine der ersten Fragen, die unsere Planung beantwortet.
Unser Aggregat läuft nur im Probelauf. Gelten die Messpflichten der 44. BImSchV trotzdem?
Ja, aber in gelockerter Form. Die Verordnung knüpft die Erleichterungen an zwei Wege: weniger als 300 Betriebsstunden im Jahr oder ausschließlicher Notbetrieb. Eines von beidem genügt. Bei den Stickstoffoxiden fällt die Messung dann alle drei Jahre statt jährlich an, dazu kommen Erleichterungen bei mehreren Grenzwerten. Andere Pflichten bleiben, der Staubnachweis bei flüssigen Brennstoffen zum Beispiel jährlich. Erklären und nachweisen muss das der Betreiber gegenüber der zuständigen Behörde. Welche Erleichterungen für Ihre Anlage gelten, prüfen wir mit Ihnen.
Quellen dieser Seite
  • AMEV-Empfehlung Ersatzstrom (2024) · Primärquelle öffnen
  • BBK, Notstromversorgung in Unternehmen und Behörden (Praxis im Bevölkerungsschutz, Band 13) · Primärquelle öffnen
  • Pakt für den Bevölkerungsschutz, Beschluss vom 20. Mai 2026 (Bundesregierung) · Primärquelle öffnen
  • 44. BImSchV, Volltext bei gesetze-im-internet.de · Primärquelle öffnen
  • AwSV, Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen · Primärquelle öffnen
  • Muster-EltBauVO (Musterbauordnungsrecht, ohne Link)
  • Rechenweg zur Autonomiezeit nach Angabe der INNOELT GmbH (eigene Erhebung)

Die Rechtsangaben auf dieser Seite beziehen sich auf Deutschland.

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