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Wussten Sie, dass das KRITIS-Dachgesetz Ihre Notstromversorgung zur Chefsache macht?

Das Gesetz nennt die Notstromversorgung erstmals ausdrücklich als Maßnahme zur Aufrechterhaltung des Betriebs. Die Verantwortung dafür liegt bei der Geschäftsleitung, bis hin zur Haftung gegenüber dem eigenen Unternehmen. Damit Sie dieser Verantwortung sicher gerecht werden, klären wir, was für Ihr Unternehmen gilt, und planen die Maßnahmen, die im Ernstfall greifen.

Was die Prüfstatistik für Ihre Geschäftsleitung bedeutet

geprüften Sicherheitsstromversorgungsanlagen waren 2025 nicht mängelfrei
Mehr als 4 von 5
geprüfte Anlage hatte 2025 wesentliche Mängel, vor zwei Jahren war es jede vierte
Gut jede 3.

Mängel an der Notstromversorgung sind der Normalfall, nicht die Ausnahme. Mit dem KRITIS-Dachgesetz liegt die Frage, ob Ihre Anlage im Ernstfall einsatzbereit ist, bei der Geschäftsleitung. Deshalb lohnt es sich, den Zustand Ihrer Anlage jetzt zu kennen, bevor eine Prüfung oder ein Ausfall ihn zeigt.

Quelle

TÜV Baurechtsreport 2026, wiederkehrende Prüfungen

Drei Fragen, die sich Unternehmen wie Ihres jetzt stellen

Sind wir überhaupt betroffen?

Die Schwellenwerte je Anlagenkategorie legt eine Rechtsverordnung fest. Wer in der Nähe der Schwelle liegt, hat damit keine Entwarnung, sondern nur weniger Zeit für die Vorbereitung als die eindeutig Betroffenen.

Reicht das, was wir ohnehin schon nachweisen?

Die wiederkehrende Sachverständigenprüfung bewertet die Anlage gegen Bauordnungsrecht und Normen. Die Risikoanalyse fragt etwas anderes, nämlich was mit dem Betrieb passiert, wenn die Versorgung ausfällt.

Wer muss das am Ende verantworten?

Das Gesetz verankert Risikoanalyse und Resilienzmaßnahmen bei der Geschäftsleitung. Damit wird aus einer Frage der Haustechnik eine Frage, die ein Geschäftsführer belegbar beantworten können muss.

Warum Sie jetzt handeln sollten: Eine belastbare Bestandsaufnahme braucht Wochen, nicht Tage. Wer jetzt beginnt, bestimmt Reihenfolge und Tempo selbst.

Was das Gesetz jetzt von Ihnen verlangt

Das KRITIS-Dachgesetz ist am 17. März 2026 in Kraft getreten. Es verpflichtet Betreiber kritischer Anlagen erstmals bundeseinheitlich dazu, ihre physische Widerstandsfähigkeit nachzuweisen, und es nennt die Notstromversorgung dabei ausdrücklich als Maßnahme zur Aufrechterhaltung des Betriebs.

Betroffen sind zehn Sektoren, darunter das Gesundheitswesen. Als Regelschwelle gilt eine Versorgungswirkung für 500.000 Einwohner. Die konkreten Werte je Anlagenkategorie folgen aus einer Rechtsverordnung.

Was sich für Sie ändertdasselbe Gebäude, zwei Fragen
BISHERGenügt die Anlage dem Gebäude?

Gebäude

Maßstab: das Gebäude

Nach Bauordnungsrecht und Normen wird geprüft, ob die Sicherheitsstromversorgung für Ihr Gebäude richtig gebaut ist und einwandfrei arbeitet. Das gilt weiter.

JETZT ZUSÄTZLICHLäuft Ihr Betrieb weiter?

Gebäude

wer von Ihnen versorgt wird

Maßstab: Ihr Betrieb als Ganzes

Das KRITIS-Dachgesetz fragt zusätzlich, was mit Ihrem Betrieb und den Menschen, die Sie versorgen, passiert, wenn der Strom ausfällt. Die Antwort verantwortet die Geschäftsleitung.

Gut zu wissen: Für IT-Sicherheit und Stromversorgung gelten zwei Gesetze

NIS2 und das BSI-Gesetz regeln die IT-Sicherheit. Ihre Notstromversorgung spielt dort höchstens am Rand eine Rolle. Maßgeblich für Ihre Stromversorgung ist das KRITIS-Dachgesetz. Das hilft Ihnen, wenn Sie Maßnahmen begründen und dafür Budget brauchen.

Die Pflichtenlogik in drei Schritten, für Sie erklärt

Im Kern verlangt das Gesetz drei Dinge von Ihnen: eine Risikoanalyse, daraus abgeleitete Resilienzmaßnahmen und den Nachweis, dass beides organisiert ist.

  1. Risikoanalyse und Risikobewertung

    Nach § 12: Was passiert mit dem Betrieb, wenn die Versorgung ausfällt, und welche Maßnahmen senken dieses Risiko? Regelmäßig zu wiederholen, mindestens alle vier Jahre.

  2. Resilienzmaßnahmen und Resilienzplan

    Nach § 13: die aus der Analyse abgeleiteten Maßnahmen, dokumentiert im Resilienzplan. Hier steht die Notstromversorgung ausdrücklich im Gesetz.

  3. Nachweis der Organisation

    Der Beleg, dass beides organisiert ist: eine Dokumentation, die einer Prüfung standhält, und die Meldung von Vorfällen nach § 18, unverzüglich und spätestens 24 Stunden nach Kenntnis. Geprüft wird nicht das Papier, sondern die Umsetzung dahinter.

Quelle

KRITIS-Dachgesetz vom 11. März 2026, BGBl. 2026 I Nr. 66, §§ 12, 13 Absatz 3 Nummer 4 und 18; amtlicher Text gegengelesen.

Warum das Sie als Geschäftsführung betrifft

Das Gesetz legt die Verantwortung für Risikoanalyse und Resilienzmaßnahmen in Ihre Hände, einschließlich der Haftung gegenüber Ihrem Unternehmen. Delegieren können Sie die Arbeit, nicht die Verantwortung.

Sie müssen die Frage beantworten können, nicht die Technik kennen

„Funktioniert unsere Notstromversorgung im Ernstfall?“ Diese Frage müssen Sie belegbar beantworten können. Dafür brauchen Sie keine Technikkenntnis, sondern eine Bestandsaufnahme, die Ihnen die Antwort schwarz auf weiß gibt.

Wo in vielen Unternehmen die Lücke liegt

Für die IT-Sicherheit gibt es meist eine klare Zuständigkeit, für die Stromversorgung oft nicht. Diese Lücke schließen wir mit Ihnen: mit klaren Zuständigkeiten und Nachweisen, die Sie gegenüber Prüfern vertreten können.

Was Sie davon haben

Sie kennen den Zustand Ihrer Versorgung, wissen, welche Maßnahmen Vorrang haben und was sie kosten. So entscheiden Sie mit Zahlen, nicht nach Gefühl.

Was Betreiber wie Sie jetzt konkret tun sollten

  1. ZUERST

    Schritt 1: Prüfen, ob Sie betroffen sind

    Wer in der Nähe der Schwelle liegt, sollte nicht abwarten, sondern die Vorarbeit jetzt leisten.

  2. DANN

    Schritt 2: Den Ist-Zustand belegbar machen

    • Autonomiezeit
    • tatsächlich versorgte Verbraucher
    • Aggregat, Kraftstoff, Schutztechnik
    • Ergebnisse der letzten Prüfungen

    Ohne diese Grundlage lässt sich keine Risikoanalyse schreiben, die einer Prüfung standhält.

  3. DANACH

    Schritt 3: Die Lücke zwischen Papier und Anlage schließen

    Ein Resilienzplan, der Maßnahmen beschreibt, die technisch nicht umsetzbar oder nicht finanziert sind, hilft im Ernstfall niemandem und im Audit ebenso wenig.

Welcher dieser Schritte bei Ihnen zuerst dran ist, klären wir im ersten Gespräch gemeinsam.

Warum INNOELT

Anforderung verstehen, Maßnahme umsetzen: So helfen wir Ihnen

Für die Nachweise nach dem KRITIS-Dachgesetz gibt es viele Beraterinnen und Berater. Was selten in einer Hand liegt, ist die Verbindung aus Recht und Technik. Bei uns bekommen Sie beides: Wir klären, was das Gesetz von Ihrem Unternehmen verlangt, und planen die Maßnahmen an Ihrer Stromversorgung bis zur Umsetzung.

Die Anforderung verstehen

Wir ordnen ein, was das Gesetz für Ihre Anlagenkategorie konkret verlangt, und zeigen Ihnen, was davon Ihre Stromversorgung betrifft.

Die Maßnahme umsetzen

Elektrotechnisch auslegen, ausschreiben und bis zur Umsetzungsreife führen. Wir kommen aus der Planung der Stromversorgung kritischer Infrastrukturen, nicht aus der Compliance-Beratung.

So bekommen Sie eine Planung aus einer Hand, die Sie gegenüber Prüfern und Aufsicht vertreten können, und eine Ausschreibung, die produktneutral bleibt.

Wir arbeiten unabhängig von Herstellern und beraten Sie individuell, damit Sie genau das bekommen, was Sie benötigen.

Häufige Fragen

KRITIS-Dachgesetz in der Praxis

Gilt das KRITIS-Dachgesetz auch für uns, wenn wir unter der Schwelle liegen?
Die konkreten Schwellenwerte je Anlagenkategorie werden über eine Rechtsverordnung festgelegt. Unabhängig davon gelten die bestehenden Pflichten aus Bauordnungsrecht, Arbeitsschutz und Normen unverändert weiter. Wer knapp unter der Schwelle liegt, profitiert von der Vorbereitung ohnehin, weil dieselben Nachweise auch gegenüber Versicherern, Auditoren und Trägern gefragt sind.
Wie lange dauert die Vorbereitung?
Das hängt vom Zustand Ihrer Anlage und Dokumentation ab. Eine belastbare Bestandsaufnahme braucht Wochen, nicht Tage. Wenn daraus bauliche Maßnahmen folgen, kommen Genehmigung, Vergabe und Umsetzung im laufenden Betrieb dazu. Deshalb ist der sinnvolle Startpunkt jetzt.
Quellen dieser Seite

Die Rechtsangaben auf dieser Seite beziehen sich auf Deutschland.

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