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Ihr Prüfbericht zeigt wesentliche Mängel? Gemeinsam planen wir die Behebung.

Das ist kein Urteil über Ihre Arbeit, sondern eine Aufgabenliste mit Fristen. Damit Sie diese sicher und fristgerecht abarbeiten, ordnen wir die Befunde ein, sortieren nach Dringlichkeit und planen gemeinsam mit Ihnen die Behebung, sodass Ihr Betrieb möglichst ungestört weiterläuft.

Wussten Sie, wie viele geprüfte Anlagen Befunde haben?

geprüften Anlagen hatten 2025 Befunde
Mehr als 4 von 5
geprüfte Anlage hatte 2025 wesentliche Mängel, vor zwei Jahren war es jede vierte
Gut jede 3.
geprüfte Anlage hatte 2025 geringfügige Mängel
Fast jede 2.

Mängel im Prüfbericht sind der Normalfall, nicht die Ausnahme. Die Fristen gelten trotzdem. Die gute Nachricht: Die Ursachen sind bekannt und die Wege zur Behebung auch. Gemeinsam planen wir, wie Sie Ihre Befunde fristgerecht beheben, damit Sie beim nächsten Prüftermin gut dastehen.

Quelle

TÜV Baurechtsreport 2026, Prüfjahr 2025, 4.344 wiederkehrende Prüfungen

Was die Einstufung für Sie bedeutet

Prüfsachverständige unterscheiden drei Arten von Mängeln. Hier sehen Sie auf einen Blick, was die Einstufung in Ihrem Bericht bedeutet und was als Nächstes zu tun ist.

Drei Mängelklassen, drei Gewichte
01

Geringfügiger Mangel

Beeinträchtigt die sichere Funktion nicht wesentlich. Die Anlage gilt weiter als betriebssicher. Beseitigt werden muss er trotzdem.

Unbehandelte kleine Befunde sind die wesentlichen Mängel von übermorgen.

02

Wesentlicher Mangel

Sicherheitsrelevante Abweichung, beeinträchtigt Wirksamkeit oder Betriebssicherheit spürbar. Der Prüfsachverständige setzt eine Frist, die Behebung ist nachzuweisen oder nachzuprüfen.

Im Hintergrund steht die Bauaufsicht.

03

Gefährlicher Mangel

Unmittelbar sicherheitskritisch. Sofortmaßnahmen sind nötig.

Je nach Anlage ist der Weiterbetrieb nicht zulässig.

Jeder Mangel hat eine Frist.Nur die Länge ist verschieden.
01 geringfügigFrist läuft
02 wesentlichFrist gesetzt · Nachweis oder Nachprüfung
03 gefährlichFrist: sofort

Alle Fristen beginnen mit Ihrem Prüfbericht

Das Gute daran: Sie müssen den Bericht nicht selbst technisch bewerten können. Dafür gibt es uns: ein Team mit langjähriger Erfahrung, das Ihnen diese Arbeit abnimmt, damit Sie den Kopf für Ihr Tagesgeschäft frei haben.

Warum sind so viele Anlagen betroffen?

Die naheliegende Erklärung wäre vernachlässigte Wartung. Der TÜV-Report zeigt ein anderes Bild:

Von den fabrikneuen Anlagen, die 2025 vor der Inbetriebnahme erstmals geprüft wurden, bestandnicht einmal jede dritte ohne Mängel.

Ein erheblicher Teil der Mängel entsteht also nicht über die Jahre, sondern bereits beim Bau. Als Ursachen nennt der TÜV ausdrücklich Defizite bei Planung und Bau sowie unvollständige Dokumentation.

Dazu kommt die Struktur der Prüfungen: Sicherheitsstromversorgungsanlagen werden auf vier Ebenen geprüft, die aus vier verschiedenen Rechtsgebieten stammen und von verschiedenen Stellen verantwortet werden.

  • Bauordnungsrecht
  • Arbeitsschutz
  • elektrotechnische Normen
  • Immissions- und Wasserrecht

Kaum ein Betreiber hat alle vier zugleich im Blick, und keine der prüfenden Stellen sieht das Ganze. Die Übersicht dazu steht auf unserer Seite zur Notstromversorgung. In unseren Zustandsbewertungen sehen wir fünf Ursachen immer wieder. Trifft eine davon auf Ihre Anlage zu?

01Ist Ihre Anlage 30 bis 50 Jahre alt? Im Bestand ist das eher die Regel.

Entscheidend ist nicht das Baujahr, sondern was seitdem an ihr verändert wurde.

02Haben sich Ihre Verbraucher verändert, die Auslegung aber nicht?

Über die Jahre kamen Geräte und ganze Bereiche dazu, in Art und Leistung. Neu bewertet wurde die Anlage dabei selten.

03Schafft Ihr Aggregat die heute nötige Leistung noch?

In mehreren Fällen läuft es im Ernstfall in die Überlastung.

04Sind Aggregat und Steuerung intakt und auf dem Stand der Technik?

Auffällig oft ist die Steuerung das eigentliche Problem, nicht die Maschine.

05Wird Ihre Anlage unter realer Last getestet und gewartet?

Ohne Probelauf bleibt der Zustand der Anlage eine Annahme.

Quelle

Befunde aus den Zustandsbewertungen der INNOELT GmbH

So sehen die ersten zwei Wochen unserer Zusammenarbeit aus

  1. Bericht und Unterlagen sichten

    Wir lesen den Prüfbericht, die Vorberichte und die Wartungsnachweise. Daraus ergibt sich, welche Befunde neu sind, welche wiederkehren und welche sich aufgestaut haben.

  2. Befunde sortieren

    Nicht jeder Befund ist gleich dringend, aber jeder hat eine Frist, eine Gefährdung oder einen Aufwand. Wir sortieren nach allen dreien. Das Ergebnis ist eine Reihenfolge, die Sie gegenüber Prüfsachverständigem und Bauaufsicht vertreten können.

  3. Maßnahmenplan aufstellen

    Was sofort zu beheben ist, was sich bündeln lässt und wo sich eine Instandsetzung nicht mehr lohnt, weil die Anlage am Ende ihrer Lebensdauer steht. Mit Aufwand und Reihenfolge je Maßnahme.

Musterbericht einer wiederkehrenden PrüfungFrei erfundenes Beispiel eines Prüfberichts zur Sicherheitsstromversorgung mit fünf Befunden: drei wesentliche und zwei geringfügige Mängel, jeweils mit Frist. Am Rand die Reihenfolge der Behebung, wie INNOELT sie einordnet.BEISPIELBericht über diewiederkehrende PrüfungSicherheitsstromversorgungOBJEKTBeispielklinik, MusterstadtANLAGENetzersatzanlage, Baujahr 1994PRÜFDATUM12.03.2026NÄCHSTE PRÜFUNG12.03.2029Ergebnisohne Mängelgeringfügige Mängelwesentliche Mängelgefährliche MängelFestgestellte MängelNR.BEFUNDProbelauf unter Lastnicht nachgewiesen1wesentlichFrist 30.04.2026Leistungsbilanz veraltet,neue Verbraucher nicht bewertet2wesentlichFrist 30.04.2026Kraftstoffvorrat nicht nachgewiesen3wesentlichFrist 30.04.2026Schaltpläne nicht auf aktuellem Stand4geringfügigFrist 30.09.2026Prüfbuch unvollständig5geringfügigFrist 30.09.2026PrüferMusterbericht zur Veranschaulichung.Alle Angaben frei erfunden.EINORDNUNG INNOELTZuerst klären:Genügt die Leistung noch?Gebündelt beheben1234
So ordnen wir einen Bericht ein: Die Kreise am Rand zeigen, in welcher Reihenfolge wir die Mängel angehen würden.

Am Ende der zwei Wochen haben Sie einen Maßnahmenplan, den auch Ihre kaufmännische Leitung oder Ihr Träger nachvollziehen kann. Damit setzen Sie das nötige Budget leichter durch, und wir gehen die Behebung gemeinsam an.

Warum nicht einfach die Firma anrufen, die Ihre Anlage gebaut hat?

Das scheint der kürzeste Weg, und für die reine Behebung einzelner Befunde ist er oft auch richtig. Vorher lohnt eine unabhängige Einordnung, aus zwei Gründen.

„Die kennen die Anlage am besten.“

Wer die Anlage gebaut hat, bewertet mit jedem Befund auch die eigenen Entscheidungen.

„Die können das gleich mit beheben.“

Wer an der Behebung verdient, hat wenig Anlass, deren Umfang klein zu halten.

Sie bekommen eine unabhängige Einordnung: Wir planen und beraten, liefern keine Geräte und führen keine Montagen aus. Deshalb ist unser Blick auf Ihren Bericht ergebnisoffen, auch in die Richtung, dass ein Befund weniger dramatisch ist, als er im Bericht klingt.

Wir arbeiten unabhängig von Herstellern und beraten Sie individuell, damit Sie genau das bekommen, was Sie benötigen: einen klaren Weg zum mangelfreien Prüfbericht.

Häufige Fragen

Mängelberichte in der Praxis

Worin unterscheiden sich geringfügige und wesentliche Mängel?
Geringfügige Mängel beeinträchtigen die sichere Funktion nicht wesentlich, wesentliche stellen Wirksamkeit oder Betriebssicherheit in Frage, gefährliche verlangen sofortiges Handeln und können den Weiterbetrieb ausschließen. Praktisch entscheidend ist die Folge: Alle drei sind mit einer Frist belegt, bei wesentlichen Mängeln setzt der Prüfsachverständige sie, und die Behebung ist nachzuweisen. Was genau Ihr Bericht meint, klären wir im ersten Gespräch, dafür genügt uns der Bericht selbst.
Was passiert, wenn wir die Mängel nicht fristgerecht beheben?
Wer die vorgeschriebene Prüfung nicht durchführen lässt oder Mängel nicht fristgerecht beseitigt, begeht nach den Prüfverordnungen der Länder eine Ordnungswidrigkeit; den Bußgeldrahmen setzt die jeweilige Landesbauordnung. Gewichtiger ist in der Praxis meist etwas anderes: Ein dokumentierter Mangel, der ohne erkennbaren Plan liegen bleibt, ist im Schadensfall aktenkundig. Ein belastbarer Maßnahmenplan mit begonnener Umsetzung ist deshalb auch dann wertvoll, wenn noch nicht alles behoben ist.
Unsere Anlage ist über 25 Jahre alt. Lohnt sich die Instandsetzung überhaupt noch?
Das ist die richtige Frage, und sie lässt sich nicht pauschal beantworten. Bei Anlagen an der Grenze der Ersatzteilverfügbarkeit kann die wiederholte Einzelbehebung teurer werden als die geplante Erneuerung. Eine Zustandsbewertung stellt beide Wege nebeneinander: Ertüchtigung mit Restlaufzeit oder Ersatz mit Neuauslegung. Danach entscheiden Sie mit Zahlen statt mit Gefühl.
Quellen dieser Seite
  • TÜV-Verband, Baurechtsreport 2026 (Pressemitteilung mit den Kennzahlen und Report-Download) · Primärquelle öffnen
  • Befunde aus den Zustandsbewertungen der INNOELT GmbH (eigene Erhebung)

Die Rechtsangaben auf dieser Seite beziehen sich auf Deutschland.

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Was steht in Ihrem Bericht?

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Prüfbericht mit Mängeln

KRITIS und Pflichten

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