Ihr Prüfbericht zeigt wesentliche Mängel? Gemeinsam planen wir die Behebung.
Das ist kein Urteil über Ihre Arbeit, sondern eine Aufgabenliste mit Fristen. Damit Sie diese sicher und fristgerecht abarbeiten, ordnen wir die Befunde ein, sortieren nach Dringlichkeit und planen gemeinsam mit Ihnen die Behebung, sodass Ihr Betrieb möglichst ungestört weiterläuft.
Wussten Sie, wie viele geprüfte Anlagen Befunde haben?
- geprüften Anlagen hatten 2025 Befunde
- Mehr als 4 von 5
- geprüfte Anlage hatte 2025 wesentliche Mängel, vor zwei Jahren war es jede vierte
- Gut jede 3.
- geprüfte Anlage hatte 2025 geringfügige Mängel
- Fast jede 2.
Mängel im Prüfbericht sind der Normalfall, nicht die Ausnahme. Die Fristen gelten trotzdem. Die gute Nachricht: Die Ursachen sind bekannt und die Wege zur Behebung auch. Gemeinsam planen wir, wie Sie Ihre Befunde fristgerecht beheben, damit Sie beim nächsten Prüftermin gut dastehen.
Quelle
TÜV Baurechtsreport 2026, Prüfjahr 2025, 4.344 wiederkehrende Prüfungen
Was die Einstufung für Sie bedeutet
Prüfsachverständige unterscheiden drei Arten von Mängeln. Hier sehen Sie auf einen Blick, was die Einstufung in Ihrem Bericht bedeutet und was als Nächstes zu tun ist.
Geringfügiger Mangel
Beeinträchtigt die sichere Funktion nicht wesentlich. Die Anlage gilt weiter als betriebssicher. Beseitigt werden muss er trotzdem.
Unbehandelte kleine Befunde sind die wesentlichen Mängel von übermorgen.
Wesentlicher Mangel
Sicherheitsrelevante Abweichung, beeinträchtigt Wirksamkeit oder Betriebssicherheit spürbar. Der Prüfsachverständige setzt eine Frist, die Behebung ist nachzuweisen oder nachzuprüfen.
Im Hintergrund steht die Bauaufsicht.
Gefährlicher Mangel
Unmittelbar sicherheitskritisch. Sofortmaßnahmen sind nötig.
Je nach Anlage ist der Weiterbetrieb nicht zulässig.
Alle Fristen beginnen mit Ihrem Prüfbericht
Das Gute daran: Sie müssen den Bericht nicht selbst technisch bewerten können. Dafür gibt es uns: ein Team mit langjähriger Erfahrung, das Ihnen diese Arbeit abnimmt, damit Sie den Kopf für Ihr Tagesgeschäft frei haben.
Warum sind so viele Anlagen betroffen?
Die naheliegende Erklärung wäre vernachlässigte Wartung. Der TÜV-Report zeigt ein anderes Bild:
Von den fabrikneuen Anlagen, die 2025 vor der Inbetriebnahme erstmals geprüft wurden, bestandnicht einmal jede dritte ohne Mängel.
Ein erheblicher Teil der Mängel entsteht also nicht über die Jahre, sondern bereits beim Bau. Als Ursachen nennt der TÜV ausdrücklich Defizite bei Planung und Bau sowie unvollständige Dokumentation.
Dazu kommt die Struktur der Prüfungen: Sicherheitsstromversorgungsanlagen werden auf vier Ebenen geprüft, die aus vier verschiedenen Rechtsgebieten stammen und von verschiedenen Stellen verantwortet werden.
- Bauordnungsrecht
- Arbeitsschutz
- elektrotechnische Normen
- Immissions- und Wasserrecht
Kaum ein Betreiber hat alle vier zugleich im Blick, und keine der prüfenden Stellen sieht das Ganze. Die Übersicht dazu steht auf unserer Seite zur Notstromversorgung. In unseren Zustandsbewertungen sehen wir fünf Ursachen immer wieder. Trifft eine davon auf Ihre Anlage zu?
01Ist Ihre Anlage 30 bis 50 Jahre alt? Im Bestand ist das eher die Regel.
Entscheidend ist nicht das Baujahr, sondern was seitdem an ihr verändert wurde.
02Haben sich Ihre Verbraucher verändert, die Auslegung aber nicht?
Über die Jahre kamen Geräte und ganze Bereiche dazu, in Art und Leistung. Neu bewertet wurde die Anlage dabei selten.
03Schafft Ihr Aggregat die heute nötige Leistung noch?
In mehreren Fällen läuft es im Ernstfall in die Überlastung.
04Sind Aggregat und Steuerung intakt und auf dem Stand der Technik?
Auffällig oft ist die Steuerung das eigentliche Problem, nicht die Maschine.
05Wird Ihre Anlage unter realer Last getestet und gewartet?
Ohne Probelauf bleibt der Zustand der Anlage eine Annahme.
Quelle
Befunde aus den Zustandsbewertungen der INNOELT GmbH
So sehen die ersten zwei Wochen unserer Zusammenarbeit aus
Bericht und Unterlagen sichten
Wir lesen den Prüfbericht, die Vorberichte und die Wartungsnachweise. Daraus ergibt sich, welche Befunde neu sind, welche wiederkehren und welche sich aufgestaut haben.
Befunde sortieren
Nicht jeder Befund ist gleich dringend, aber jeder hat eine Frist, eine Gefährdung oder einen Aufwand. Wir sortieren nach allen dreien. Das Ergebnis ist eine Reihenfolge, die Sie gegenüber Prüfsachverständigem und Bauaufsicht vertreten können.
Maßnahmenplan aufstellen
Was sofort zu beheben ist, was sich bündeln lässt und wo sich eine Instandsetzung nicht mehr lohnt, weil die Anlage am Ende ihrer Lebensdauer steht. Mit Aufwand und Reihenfolge je Maßnahme.
Am Ende der zwei Wochen haben Sie einen Maßnahmenplan, den auch Ihre kaufmännische Leitung oder Ihr Träger nachvollziehen kann. Damit setzen Sie das nötige Budget leichter durch, und wir gehen die Behebung gemeinsam an.
Warum nicht einfach die Firma anrufen, die Ihre Anlage gebaut hat?
Das scheint der kürzeste Weg, und für die reine Behebung einzelner Befunde ist er oft auch richtig. Vorher lohnt eine unabhängige Einordnung, aus zwei Gründen.
„Die kennen die Anlage am besten.“
Wer die Anlage gebaut hat, bewertet mit jedem Befund auch die eigenen Entscheidungen.
„Die können das gleich mit beheben.“
Wer an der Behebung verdient, hat wenig Anlass, deren Umfang klein zu halten.
Sie bekommen eine unabhängige Einordnung: Wir planen und beraten, liefern keine Geräte und führen keine Montagen aus. Deshalb ist unser Blick auf Ihren Bericht ergebnisoffen, auch in die Richtung, dass ein Befund weniger dramatisch ist, als er im Bericht klingt.
Wir arbeiten unabhängig von Herstellern und beraten Sie individuell, damit Sie genau das bekommen, was Sie benötigen: einen klaren Weg zum mangelfreien Prüfbericht.
Häufige Fragen
Mängelberichte in der Praxis
Worin unterscheiden sich geringfügige und wesentliche Mängel?
Was passiert, wenn wir die Mängel nicht fristgerecht beheben?
Unsere Anlage ist über 25 Jahre alt. Lohnt sich die Instandsetzung überhaupt noch?
Quellen dieser Seite
- TÜV-Verband, Baurechtsreport 2026 (Pressemitteilung mit den Kennzahlen und Report-Download) · Primärquelle öffnen
- Befunde aus den Zustandsbewertungen der INNOELT GmbH (eigene Erhebung)
Die Rechtsangaben auf dieser Seite beziehen sich auf Deutschland.
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