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Ihre Netzersatzanlage wurde geprüft.
Funktioniert sie auch im Ernstfall?

Geprüft heißt nicht getestet: Ein Prüfbericht bestätigt den Zustand der Anlage, nicht das Zusammenspiel im Ernstfall. Wir planen herstellerneutral und finden im ersten Gespräch heraus, wo Ihre Versorgung nachgibt. Damit Sie im Ernstfall nicht hoffen müssen, sondern es wissen.

Drei Zahlen aus der Prüfstatistik

wiederkehrend geprüften Sicherheitsstromversorgungsanlagen waren 2025 nicht mängelfrei
Mehr als 4 von 5
geprüfte Anlage hatte 2025 wesentliche Mängel, vor zwei Jahren war es jede vierte
Gut jede 3.
fabrikneuen Anlagen bestanden 2025 die Erstprüfung vor Inbetriebnahme nicht ohne Mängel
2 von 3

Die dritte Zahl ist die unangenehmste: Mängel entstehen nicht erst über die Jahre, sondern schon bei der Errichtung. Der TÜV nennt als Ursachen Defizite in Planung und Errichtung sowie unvollständige Dokumentation. Beides entsteht am Schreibtisch, lange bevor die Anlage läuft. Genau dort setzen wir an.

Quelle

TÜV Baurechtsreport 2026, Prüfjahr 2025, 4.344 wiederkehrende Prüfungen und 1.070 Erstprüfungen

Fünf Sätze · fünf Messungen

Fünf Sätze aus fast jedem Erst­gespräch

Nicht aus Nachlässigkeit, sondern weil sie plausibel klingen.

01

„Wir hatten noch nie einen Stromausfall, also sind wir sicher.“

Verständlich: Wo nie etwas passiert ist, fehlt der Anlass hinzusehen. Nur sagt das etwas über die Vergangenheit aus, nichts über Ihre Anlage: Die Abwesenheit eines Schadens ist oft nur die Abwesenheit eines Tests. Ein Probelauf unter realer Last schafft Klarheit, bevor der Ernstfall sie erzwingt.

Nachweislage
letzter Testheute

02

„Wir haben ein Aggregat, damit ist die Versorgung doch gesichert?“

Mit einem Aggregat haben Sie eine Komponente, aber noch kein Konzept. Es springt nach mehreren Sekunden an, versorgt oft nur einen Teil der Verbraucher und braucht Kraftstoff, Wartung und Probeläufe unter realer Last. Was jahrelang im Leerlauf lief, sagt wenig darüber, was unter Volllast passiert. Genau das prüfen wir für Sie.

Verbraucher
TeillastVolllast

03

„Versorgungs­sicherheit ist Sache des Netzbetreibers.“

Da ist etwas dran, bis zum Übergabepunkt. Dahinter liegt alles bei Ihnen: Verteilung, Redundanz, Priorisierung und das Verhalten im Fehlerfall. Genau dort entstehen die meisten Ausfälle, und die teuersten. Diesen Teil sieht sich sonst niemand an.

Verantwortung
NetzIhre Anlage

04

„Eine USV reicht.“

Für die ersten Minuten stimmt das sogar. Eine USV überbrückt Sekunden bis Minuten. Das genügt zum geordneten Herunterfahren oder als Brücke, bis das Aggregat läuft. Bei einem mehrstündigen Ausfall endet ihre Reichweite. Die tatsächliche Überbrückungszeit Ihrer Anlage rechnen wir Ihnen aus.

Überbrückungs­dauer
Sek. bis Min.Stunden

05

„Das ist ein reines Technikthema.“

Würden Sie sagen, dass Menschenleben ein Technikthema sind? Technisches Verständnis gehört dazu, keine Frage. Entschieden wird hier aber über Lieferfähigkeit, Vertragsstrafen und Versicherbarkeit, in Kliniken über die Sicherheit von Patienten. Deshalb gehört die Notstromversorgung auf den Tisch der Geschäftsführung, nicht nur in den Keller.

Betroffene Ebenen
Technikvier Ebenen

Quelle: Betreiber-Irrtümer aus dem INNOELT Whitepaper Nr. 01

Zwei Anlagen, eine Quelle

Sicherheits­strom­versorgung oder Ersatz­strom­versorgung?

Notstrom ist ein Baustein, nicht das Ziel. Das Ziel ist eine Versorgung, auf die vom Netzanschluss bis zum letzten Verbraucher Verlass ist.

Vorgeschrieben

Sicherheitsstromversorgung

Versorgt, was aus Gründen des Personenschutzes weiterlaufen muss.

  • Sicherheitsbeleuchtung
  • Rauchabzug
  • Feuerwehraufzüge
  • Medizinisch genutzte Bereiche

Umfang und Umschaltzeit schreibt das Bauordnungsrecht mit den Normen vor. Nicht verhandelbar, Genehmigungsvoraussetzung.

Ihre Entscheidung

Ersatzstromversorgung

Versorgt alles Weitere, was für den Betrieb wichtig ist, aber nicht dem Personenschutz dient.

  • Serverräume
  • Kühlung
  • Produktionssteuerung
  • Aufzüge
  • IT

Keine Vorschrift gibt den Umfang vor, der Betreiber entscheidet. Genau deshalb wird hier am häufigsten falsch dimensioniert.

Dieselbe Anlage

In der Praxis hängt beides an derselben Anlage. Wer nur eine Seite betrachtet, plant zu knapp oder zahlt für Reserven, die niemand braucht.

Vier Prüfebenen, die wir für Sie zusammenführen

Kaum ein Betreiber hat alle vier zugleich im Blick, weil sie aus unterschiedlichen Rechtsgebieten stammen und von unterschiedlichen Stellen geprüft werden. Wir halten sie zusammen und sagen Ihnen, welche Frist bei Ihnen wann läuft.

  1. Bauordnungsrecht

    Erstprüfung vor Inbetriebnahme, danach wiederkehrend in der Regel alle drei Jahre nach den Prüfverordnungen der Länder. Wer prüfen darf und ob die Frist im Einzelfall abweicht, regelt das jeweilige Land.

  2. Arbeitsschutz

    Ortsfeste elektrische Anlagen nach DGUV Vorschrift 3, Richtwert alle vier Jahre. In medizinisch genutzten Bereichen ergibt sich die Frist aus der Gefährdungsbeurteilung und den geltenden VDE-Vorgaben.

  3. Elektrotechnische Normen

    Monatlicher Funktionstest mit Last, jährliche Belastungsprobe, jährliche Volllastentladung der Batterien. Diese Ebene wird im Alltag am häufigsten verkürzt, weil ein Test unter echter Last den Betrieb berührt.

  4. Immissions- und Wasserrecht

    Betriebsstunden und Emissionsmessungen nach der 44. BImSchV, Prüfung der Tankanlage nach AwSV. In Betreiberunterlagen taucht diese Ebene häufig gar nicht auf.

Quelle

Landesprüfverordnungen, DGUV Vorschrift 3, 44. BImSchV, AwSV

Netzersatzanlage beim Lasttest auf dem Prüfstand

Abb. 01

Netzersatzanlage beim Lasttest auf dem Prüfstand. Wir fahren Anlagen bis an ihre Grenze, bevor der Ernstfall es tut. Mit Besichtigung und Besprechung vor Ort, nicht nach Datenblatt.

Wie lange muss Ihre Anlage durchhalten?

Für Kliniken gilt eine Bemessungsbetriebsdauer von 24 Stunden. Diese Zahl steht in den einschlägigen Empfehlungen, wird dort aber selbst relativiert: Sie ist als minimale Planungsgröße für die Kraftstoffbevorratung zu verstehen, nicht als Zielwert.

Die Praxis liegt längst darüber. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz empfiehlt Betreibern kritischer Infrastruktur eine Vorhaltung für 72 Stunden.

Wer auf 72 Stunden geht, ist im Ernstfall auf der sicheren Seite und plant dabei mehr als einen größeren Tank. Fünf Dinge hängen daran, und wer sie früh kennt, kommt ohne Überraschung durch die Genehmigung.

01 · Ausgangsgröße
2472Stunden

Dreifaches Tankvolumen

72 statt 24 Stunden bedeutet in der Regel den dreifachen Vorrat. Das ist die Ausgangsgröße, an der alles Weitere hängt.

Daran hängt die Genehmigung02 bis 05
02

Neue oder erweiterte Lagerung

Der vorhandene Tank genügt dafür selten. Meist kommt eine zusätzliche oder größere Lagerung dazu.

03

Rückhaltung und Prüfpflicht nach Wasserrecht

Mit der größeren Lagerung greift das Wasserrecht: Rückhaltung und wiederkehrende Prüfung gehören dann zum Projekt.

04

Aufstellraum und Brandschutz

Häufig braucht die erweiterte Lagerung einen eigenen Aufstellraum mit den passenden Brandschutzanforderungen.

05

Immissionsschutzrecht ab einer bestimmten Gesamtleistung

Oberhalb einer Schwelle kommen Pflichten aus dem Immissionsschutzrecht dazu. Welche das sind, klären wir vor der Auslegung.

Aus „größerer Tank“ wird ein Genehmigungsprojekt

Wir rechnen diese Folgen durch, bevor die Beschaffung startet. Dann richtet sich die Genehmigung nach Ihrem Projekt statt Ihr Projekt nach der Genehmigung.

Was die Erweiterung von 24 auf 72 Stunden wirklich auslöst

Was wir für Sie übernehmen

01Zustandsbewertung und Begehung

Wir sehen uns die Anlage vor Ort an, dokumentieren, was wir finden, und bewerten und analysieren die Befunde nach Dringlichkeit.

02Bedarfsanalyse und Notstromkonzept

Bevor geplant wird: Was muss versorgt werden, wie lange, und mit welcher Umschaltzeit.

03Fachplanung

Die Auslegung bis zur ausführungsreifen Planung, herstellerneutral und damit ausschreibungsfähig.

04Ausschreibung, Vergabe und Bauüberwachung

Wir begleiten die Umsetzung bis zur Abnahme, statt nach der Planung zu verschwinden.

05Black-Building-Test

Der bewusst herbeigeführte Ausfall unter kontrollierten Bedingungen, um zu prüfen, ob die Kette wirklich hält.

06Anmeldung beim Netzbetreiber

Auch eine Anlage, die nie ins öffentliche Netz einspeist, ist anmeldepflichtig. Das ist vielen Betreibern nicht bekannt.

07Genehmigungen nach Immissions- und Wasserrecht

Emissionsmessungen für Schall und Abgas sowie die Genehmigung der Tankanlage, die beiden Ebenen, die selten mitgedacht werden.

08Betriebs- und Notfallkonzepte nach der Inbetriebnahme

Die Wartung übernimmt eine Fachfirma. Wir bleiben für Betriebs- und Notfallkonzepte, Gefährdungsbeurteilungen und die Begleitung besonderer Schalthandlungen an Bord.

09Fördermittelunterlagen

Die technischen Nachweise, die Anträge voraussetzen.

Unabhängig heißt: Sie bekommen die Anlage, die zu Ihrem Betrieb passt

Wir arbeiten unabhängig von Herstellern und beraten Sie individuell, damit Sie genau das bekommen, was Sie benötigen.

Das wirkt bei Ihnen an zwei Stellen.

Die Anlage passt zu Ihrem Betrieb

Wir planen, schreiben aus und begleiten die Umsetzung. Das Aggregat kommt von dem Hersteller, der am besten zu Ihrem Bedarf passt. Wenn eine kleinere Maschine genügt, empfehlen wir die kleinere.

Ihre Vergabe bleibt rechtssicher

Für öffentliche und kirchliche Auftraggeber verlangt das Vergaberecht eine produktneutrale Leistungsbeschreibung. Ein Planungsbüro, das an ein Fabrikat gebunden ist, erzeugt ein Verfahrensrisiko. Unsere Ausschreibung ist produktneutral.

Häufige Fragen

Notstromversorgung in der Praxis

Müssen wir unsere Notstromanlage beim Netzbetreiber anmelden, auch wenn sie nie einspeist?
Ja. Die Anmeldepflicht knüpft an die Erzeugungsanlage an, nicht an die Einspeisung. Auch der reine Inselbetrieb ist beim zuständigen Netzbetreiber anzuzeigen. In der Praxis fällt das oft erst auf, wenn ohnehin ein Umbau ansteht.
Wie läuft eine Zustandsbewertung bei Ihnen ab?
Wir beginnen mit den Unterlagen: letzte Prüfberichte, Schaltpläne, Wartungsnachweise, Lastannahmen. Danach kommen wir vor Ort, gehen die Anlage vom Netzanschluss bis zu den versorgten Verbrauchern durch und dokumentieren mit Fotos. Sie bekommen einen Bericht, der die Befunde nach Dringlichkeit sortiert und sagt, was sofort zu tun ist, was mittelfristig und was Sie sich sparen können.
Planen Sie nur, oder begleiten Sie auch die Umsetzung?
Beides ist möglich. Ausschreibung, Vergabe und Bauüberwachung gehören zu unseren Leistungen, mit eigenen Ausschreibungsunterlagen inklusive Investitionskennzahlen, Terminplanung, Liefer- und Montagezeiten. Was davon in Ihrem Projekt sinnvoll ist, klären wir vorher. Die Wartung der Anlage übernehmen wir nicht, das macht der Lieferant oder eine Fachfirma. Nach der Inbetriebnahme begleiten wir Sie mit Betriebs- und Notfallkonzepten.
Unser Prüfbericht weist wesentliche Mängel aus. Was jetzt?
Zuerst sortieren, was davon fristgebunden ist und was nicht. Nicht jeder Befund ist gleich dringend, aber jeder Befund hat einen Adressaten und häufig eine Frist. Wir ordnen den Bericht ein und sagen Ihnen, was sich mit welchem Aufwand beheben lässt. Mehr dazu unter Prüfbericht mit Mängeln.
Wie arbeiten Sie im laufenden Klinikbetrieb, ohne die Versorgung zu gefährden?
Mit einem Abschaltkonzept, das vor der Bauphase steht und nicht in ihr entsteht. Wir planen Provisorien und Umschaltfenster so, dass kritische Bereiche durchgehend versorgt bleiben, und stimmen jeden Eingriff mit Technik und Betrieb ab. Beispiel: der Umbau der Notstromversorgung in einem Krankenhaus bei laufendem Klinikbetrieb, mit mobilen Notstromaggregaten.
Wie lange dauert ein Notstromprojekt?
Das hängt stark davon ab, ob bauliche Maßnahmen oder Genehmigungen dazukommen. Eine Zustandsbewertung ist eine Sache von zwei Wochen. Sobald ein neuer Aufstellraum, eine neue Abgasanlage, eine Tankanlage oder eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung im Spiel ist, rechnen Sie mit Monaten, nicht Wochen. Das ist der häufigste Grund, warum Fristen aus Prüfberichten knapp werden.
Quellen dieser Seite
  • TÜV-Verband, Baurechtsreport 2026 (Pressemitteilung mit den Kennzahlen und Report-Download) · Primärquelle öffnen
  • DGUV Vorschrift 3, Elektrische Anlagen und Betriebsmittel · Primärquelle öffnen
  • 44. BImSchV, Volltext bei gesetze-im-internet.de · Primärquelle öffnen
  • AwSV, Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen · Primärquelle öffnen
  • Landesprüfverordnungen (je Bundesland, ohne Link)
  • INNOELT Whitepaper Nr. 01 (eigene Erhebung)

Die Rechtsangaben auf dieser Seite beziehen sich auf Deutschland.

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